Ausschreibung des Karl-Arnold-Preises 2025
Die Vereinten Nationen haben 2025 zum Internationalen Jahr der Quantenwissenschaft und -technologie ernannt. Dies ist zum einen mit der großen Bedeutung begründet, die Quanten heute in vielen Bereichen der Wissenschaft, aber unbemerkt auch im Alltag vieler Menschen spielen. Zum anderen war es auch das Jahr 1925, in dem der Durchbruch auf diesem Forschungsfeld gelang.
Oftmals steht in diesem Zusammenhang die Quantenphysik im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Die diesjährige Ausschreibung des Karl-Arnold-Preises fasst den Begriff Quantum jedoch deutlich weiter und spricht ausdrücklich auch junge Forschende aus anderen Disziplinen sowie Kunstschaffende an. Denn Quantentechnologien haben Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche unseres Lebens. Sie werfen philosophische, ethische, rechtliche, aber auch politische Fragestellungen auf. Nicht nur in der Physik, der Informatik oder der Chemie beschäftigen sich kluge Köpfe mit dem Thema Quantum, auch in der Kunst, den Ingenieurwissenschaften, der Literatur oder der Philosophie spielt das Thema eine Rolle.
Deshalb können mit dem Karl-Arnold-Preis Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen sowie Künstlerinnen und Künstler ausgezeichnet werden, die im Jahr 2024 an einer nordrhein-westfälischen Universität eine exzellente Dissertation – magna oder summa cum laude (oder einer äquivalenten Leistung) – oder eine herausragende künstlerische Leistung zum Schwerpunktthema Quantum vorgelegt haben.
Der Karl-Arnold-Preis ist mit 10.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der Stiftung der Freunde und Förderer der Akademie zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder der Akademie, die Stipendiatinnen und Stipendiaten und die assoziierten Mitglieder des Jungen Kollegs sowie die nordrhein-westfälischen Universitäten sind aufgerufen, Kandidatinnen und Kandidaten bis zum 4. Mai 2025 vorzuschlagen. Ausgeschlossen sind Selbstbewerbungen von Nachwuchsforschenden.
Mit dem Vorschlag sollen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- ein Abstract der Dissertationsschrift von max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) oder bei kumulativer Promotion eine Synopse, sofern die Promotionsordnung dies vorsieht
- eine allgemeinverständliche Zusammenfassung der Dissertationsschrift von max. 3.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen)
- ein digitaler Zugang zur Dissertationsschrift, alternativ kann die Dissertationsschrift auch im pdf-Format zur Verfügung gestellt werden
- zwei Fachgutachten zu der Dissertation
- Lebenslauf des oder der Vorgeschlagenen
- (unbeglaubigte) Kopie der Promotionsurkunde oder eine vorläufige Bescheinigung, aus der Datum der mündlichen Prüfung sowie Prädikat hervorgehen
Die Dissertation und die Gutachten können auf Deutsch oder Englisch, das Abstract sowie die Zusammenfassung müssen in deutscher Sprache verfasst sein. Im Fall von Bewerbungen aus der Kunst sind statt des Abstracts, der Zusammenfassung sowie der Fachgutachten eine Beschreibung der vorgeschlagenen Arbeit (max. 3.000 Zeichen inkl. Leerzeichen) sowie zwei schriftliche fachliche Begründungen erforderlich. Der Zugang zum Werk der Künstlerin oder des Künstlers muss ebenfalls in geeigneter Form ermöglicht werden.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag bis zum 4. Mai 2025 ausschließlich per Mail an praesidialbuero(at)awk.nrw.de.
Der Preis wird im Rahmen der Leo-Brandt-Veranstaltung der Akademie am 8. Oktober 2025 verliehen. Die Preisträgerin oder der Preisträger werden von einer Jury ausgewählt, die sich aus fachlich ausgewiesenen Mitgliedern der Akademie zusammensetzt.
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