Brauchen wir ein neues Völkerrecht?

Prof. Dr. Angelika Nußberger, Universität zu Köln

Innerhalb von wenigen Jahren scheinen grundlegende Normen des Völkerrechts ihre Steuerungsfunktion verloren zu haben. Auf die von zwei Mitgliedern des Sicherheitsrats, der Russischen Föderation und der USA, auf die Ukraine sowie auf Venezuela und den Iran ausgehenden bewaffneten Angriffe konnte auf der Grundlage des Völkerrechts trotz des als ius cogens betrachteten Gewaltverbots keine effektive Antwort gegeben werden, die den status ex quo ante wiederherzustellen geholfen hätte. Zwar bilden die Normen der UN-Charta weiterhin Bezugspunkte der politischen Diskussion, werden aber doch oftmals zynisch – wie etwa bei der Rechtfertigung der Aggression gegen die Ukraine – in ihr Gegenteil verkehrt. Sie zu ignorieren, scheint auch kein Tabu mehr zu sein. Zudem versucht die US-Regierung mit einem Friedensrat eine von den USA einseitig dominierte Alternativ- oder Konkurrenzorganisation zur internationalen Friedenssicherung aufzubauen. Auch die Rechtsprechung der internationalen und europäischen Gerichte gerät in Misskredit; die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs wird von den USA sanktioniert, die Autorität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wird im Bereich des Flüchtlingsschutzes nicht mehr als sakrosankt angesehen. Internationale Organisationen gelten als ineffektiv; die Streichung finanzieller Mittel zwingt sie zur Neuausrichtung ihrer Arbeit. Verträge wie die Ottawa-Konvention zum Schutz vor Landminen, die als Erfolg des Völkerrechts gefeiert wurden, werden, kaum ist die Kriegsgefahr ernst, gekündigt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob wir ein neues Völkerrecht brauchen und, wenn ja, wie sich Antworten auf die in der Gegenwart zu beobachtende rechtsnihilistische Grundeinstellung der wichtigsten, aber bei weitem nicht aller internationalen Akteure finden lassen. Noch immer gilt der Satz pacta sunt servanda. Ausgehend von diesem kleinsten gemeinsamen Nenner gilt es neue Ansätze zu entwickeln und zu erhalten, was sich bewährt hat. 

Angelika Nußberger ist Professorin für Völkerrecht, öffentliches Recht und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln, Direktorin der Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz und Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts von Bosnien-Herzegowina. Von Januar 2011 bis Dezember 2019 war sie Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ab Februar 2017 dessen Vizepräsidentin. Außerdem ist sie Mitglied des Beirats des Auswärtigen Amts, des Vorstands der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Venedigkommission und des Institut de droit international.

Sie studierte Rechtswissenschaft und Slawistik (Nebenfächer Neuere Deutsche Literatur und Französische Literatur) in München, war zu Studien- und Forschungsaufenthalten in Moskau (Puschkin-Institut 1985) und Boston (Harvard University 1994/1995) und zu Gastprofessuren unter anderem in Tokio, Wien und Porto Alegre.

Sie hat zahlreiche Preise und Anerkennungen bekommen, unter anderem den Romano-Guardini-Preis der Katholischen Akademie Bayern, den Max-Friedländer-Preis des Bayerischen Anwaltsvereins, den Arthur-Burkhardt Preis und den Schaderpreis. Außerdem ist sie Officier de la Légion d’honneur und Honorary Bencher at Lincoln’s Inn. Das japanische Außenministerium hat ihr ein Ehrenzertifikat verliehen, die Staatliche Lucian-Blaga Universität Sibiu, die Anwaltsakademie der Ukraine und die staatliche Universität Tiflis die Ehrendoktorwürde. 

Sie ist Mitglied der Akademie des Königreichs Marokko, der Academia Europaea, der International Academy for Comparative Law und Mitglied des Vorstands der International Academy for Constitutional Law als „Global Scholar“. Von 2022 bis 2024 war sie Vorsitzende der Deutschen Staatsrechtslehrervereinigung.

Zuletzt veröffentlichte sie die zweite Auflage ihres Buches „The European Court of Human Rights“ (OUP 2026), das auch in deutscher und russischer Übersetzung erschienen ist, die Schriftfassung ihrer Vorlesung am Collège de France (“L’Europe constitutionnelle: une ou divisée?”, Édition Collège de France 2023) und ein Kinderbuch zu Menschenrechten (“Frei und gleich”, Beck-Verlag 2024).