Neue Akademie-Mitglieder 2026: Prof. Dr. Bettina Weißer (Klasse für Geisteswissenschaften)

Recht als Motor für gesellschaftlichen Wandel: Die Direktorin des Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht der Universität zu Köln vergleicht nationales, europäisches und internationales Recht, und zwar im Hinblick auf Themen wie Schwangerschaftsabbrüche, ärztliche Sterbehilfe oder Grundlagenfragen strafbarer Beteiligung. Bettina Weißer ist eine der führenden deutschen Rechtsvergleicherinnen auf dem Feld des Strafrechts und genießt international hohes Ansehen.

Porträtfoto Prof. Dr. Bettina Weißer

Foto: AWK | Bettina Engel-Albustin, 2026


Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig, auch wenn sie unter bestimmten Bedingungen straffrei bleiben. So steht es im Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, der aus dem Jahr 1871 stammt und dessen Abschaffung schon lange gefordert wird. Doch wie kann der Schutz des ungeborenen Lebens mit dem Selbstbestimmungsrecht der Frau in Einklang gebracht werden? Mit dieser schwierigen ethischen und rechtlichen Frage hat die Bundesregierung 2023 eine Expertenkommission, zu der auch die Kölner Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Bettina Weißer gehörte, betraut. Die Kommission kam unter anderem zu dem Schluss, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig sein sollten.

Sie befasst sich mit komplexen ethischen Fragen wie der Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen oder ärztlicher Sterbehilfe.

Das gesellschaftliche und politische Ringen um Paragraf 218 war mit dem Abschlussbericht der Kommission nicht beendet, aber das Beispiel zeigt, wie komplex und brisant das Forschungsfeld von Bettina Weißer ist.

Die Rechtswissenschaftlerin hat an der Universität Konstanz studiert und promoviert. Sie war Lise Meitner-Habilitationsstipendiatin des Landes Nordrhein-Westfalen und habilitierte sich 2010 an der Universität zu Köln. Ihre Habilitationsschrift mit dem Titel „Täterschaft in Europa“ wurde 2012 als eines der „Juristischen Bücher des Jahres“ ausgewählt. 2011 trat Bettina Weißer eine Professur an der Universität Münster an, die sie bis zu ihrer Rückkehr an die Universität zu Köln im Jahr 2017 innehatte. Seither lehrt sie in der Rheinmetropole als Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht und leitet das Institut für ausländisches und internationales Strafrecht.

Auszeichnungen/Mitgliedschaften

  • Seit 2015 Leiterin der Fachgruppe Strafrechtsvergleichung der Gesellschaft für Rechtsvergleichung
  • 2016 Aufnahme in die Europäische Akademie der Wissenschaften und Künste als ordentliches Mitglied in Klasse V, Social Sciences, Law & Economics
  • Seit 2019 Mitglied des Comité scientifique der Association Internationale de Droit Pénal